Zudem wird durch den SFV gegen den FC Basel 1893 eine Busse in der Höhe von CHF 250.– ausgesprochen.
Dem Entscheid liegt zugrunde, dass der FC Basel 1893 in der betreffenden Partie die zulässige Anzahl Auswechselgelegenheiten überschritten und zudem eine Spielerin eingesetzt hat, die nicht auf dem Matchblatt aufgeführt und deshalb nicht spielberechtigt war.
Verzichtet der FC Basel 1983 auf einen Rekurs, was gemäss unseren Informationen der Fall ist, finden die Halbfinals am Wochenende vom 8. bis 10. Mai mit den Partien FC St. Gallen 1879 – BSC YB Frauen sowie FC Zürich – Servette FC Chênois Féminin statt.
Der FC Basel 1893 verzichtete auf einen Rekurs mit dem folgenden Statement: «Die vom FC Basel 1893 fristgerecht eingereichte Stellungnahme wurde nicht zu seinen Gunsten beurteilt. Zudem verzichtet der FCB aufgrund der Sachlage und im Sinne des Sports auf einen Rekurs, damit der Ligaspielbetrieb planmässig weitergeführt werden kann. Der Club akzeptiert den SFV-Entscheid, wird den Vorfall aber intern aufarbeiten sowie interne Prozesse überprüfen, um sicherzustellen, dass sich ein solcher Fehler nicht wiederholt.» (Quelle: Website FC Basel, News).